AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sprachschule Escuela Panamá

Lesen Sie bitte sorgfältig unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Sprachschule Escuela Panamá.

§1. Allgemeine Bestimmungen 

Durch die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der Sprachschule Escuela Panamá. Die Anmeldung erfolgt über das schriftliche Anmeldeformular der Sprachschule Escuela Panamá. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Kunde, die Kursgebühren vor Kursbeginn vollständig zu begleichen. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung. Die Buchung eines Kurses jeglicher Form bedarf einer verbindlichen Anmeldung. Die Sprachschule Escuela Panamá ist zur Kursdurchführung nur verpflichtet, wenn die Kursgebühr bei der Sprachschule Escuela Panamá eingegangen ist. 

Jede Anmeldung, Stornierung und Anträge jeglicher Art bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterschreiben. Eine Übermittlung wird nur per Email, Post oder Fax akzeptiert. Unsere Lehrkräfte sind nicht befugt, Anmeldungen, Stornieren und Anträge anzunehmen. Eine Umbuchung beziehungsweise ein Kurswechsel ist in Ausnahmefällen zulässig und erfolgt nach Absprache mit der Sprachschule Escuela Panamá. 

Die Sprachschule Escuela Panamá verpflichtet für die Durchführung der Kurse hauptsächlich muttersprachliche Lehrkräfte. Die Kursteilnehmer können jedoch keinen Anspruch auf Kurse mit einer bestimmten Lehrkraft erheben. 

Die Sprachschule Escuela Panamá ist stets bemüht, den Lernstoff so zu gestalten, dass die Anforderungen der Kunden erfüllt werden. Die Sprachschule Escuela Panamá übernimmt jedoch keine Verantwortung für das Nichterreichen eines bestimmten Sprachniveaus oder das Nichtbestehen von Prüfungen. 

Nach Beendigung eines Kurses hat der Kursteilnehmer die Möglichkeit, einen Folgekurs zu besuchen. Jeder Folgekurs bedarf einer erneuten Anmeldung. Ohne eine wirksame Anmeldung hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Kursplatzreservierung. Der Folgekurs wird von der Escuela Panamá nach 5 Unterrichtseinheiten des laufenden Kurses verbindlich abgefragt.   

Alle Unterrichtsleistungen sind gem. § 4Nr21 bb) Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.

Die Haftung für Personen- und Sachschäden wird außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der aktuellen Version auf der Homepage der Sprachschule Escuela Panamá zugänglich und werden jedem Kunden bei erstmaligem Vertragsabschluss ausgehändigt. 


§ 2. Unterrichtseinheiten, Teilnehmerzahl und Preise

Die allgemeinen Unterrichtseinheiten, Teilnehmerzahl und Preise sind auf der Homepage der Sprachschule Escuela Panamá zugänglich. 

Ermäßigungen werden nur nach Vorlage des Studenten-/Schülerausweises zu Beginn des Kurses gewährt. Der Ausweis ist am Anfang jeden Semesters vorzuzeigen und wird für unsere Unterlagen kopiert.

§ 3. Stornierung, Rückerstattung der Kursgebühren

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr bis spätestens zum ersten Unterrichtstermin. Eine Erstattung oder anteilige Erstattung der Kursgebühr ist nach Kursbeginn nicht möglich. 

Bei einer Stornierung ab drei Wochen vor Beginn des Kurses wird eine Ausfallgebühr von 20 % der Kursgebühr berechnet. Bei einer Stornierung innerhalb von sieben Tagen vor Beginn des Kurses wird die gesamte Kursgebühr fällig, falls kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann. 

Die Buchung der Kurse erfolgt für einen vorab festgelegten Zeitraum bzw. eine vorab festgelegte Stundenanzahl. Bei nicht wahrgenommenen Terminen und/oder Unterbrechung der Sprachkurse besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages oder auf Ersatzunterricht. 

Die Sprachschule Escuela Panamá behält sich in Ausnahmefällen vor, die Lehrkraft zu wechseln. In diesem Fall ist der Kursteilnehmer nicht berechtigt den Kurs zu stornieren. Die bloße Abwesenheit in einem Kurs gilt nicht als Abmeldung, wodurch die Pflicht zur Begleichung der Kursgebühr erhalten bleibt. 

§ 4. Spezielle Bestimmungen für Einzel-, Duo- und Firmenkurse

Bei Einzel-, Duo- und Firmenkursen haben die Kursteilnehmer die Möglichkeit, die Termine nach Absprache mit der Sprachschule Escuela Panamá zu vereinbaren. Die Buchung von mindestens 10 Unterrichtseinheiten ist verbindlich. Der Kursteilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages, falls er nicht die vollen vorab gebuchten Stunden wahrnehmen möchte. 

Kann ein vorab vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, muss dieser spätestens 24 Stunden vorher vor dem Unterricht abgesagt werden (bei Sonn- und Feiertagen am letzten Werktag vor dem vereinbarten Termin). In diesem Fall wird der Termin neu festgelegt, wodurch die Unterrichtsstunden verschoben werden. Wird der Termin zu spät oder nicht abgesagt, besteht kein Anspruch auf die Nachholung der verpassten Unterrichtsstunden. 

Gebuchte Unterrichtsstunden im Rahmen von Einzel-, Duo- und Firmenkursen müssen innerhalb von drei Monaten ab der Ausstellung der Rechnung in Anspruch genommen werden. Mit Ablauf der drei Monate verfallen die Stunden. Die Sprachschule Escuela Panamá leistet keine Rückzahlung auf nicht genommene Stunden. 

Unterrichtsstunden, die bereits bezahlt wurden, können nach Rücksprache mit der Sprachschule Escuela Panamá auf Dritte übertragen werden. In diesem Fall muss der Kurteilnehmer eine schriftliche Erklärung abgeben. 

Wird für einen Sprachkurs die Mindestteilnehmerzahl für einen Duo-, Trio- oder Gruppenkurs nicht erreicht, wird die Kursgebühr nach der Zahl der Schüler berechnet.

§ 5. Probestunden und Feiertage

Die Probestunden, die die Sprachschule Escuela Panamá organisiert, sind für die Teilnehmer kostenlos und unverbindlich. Wenn der Teilnehmer mit der Probestunde nicht zufrieden war, hat er keinerlei Verpflichtungen. Die Probestunde beträgt 45 Minuten und ist unterteilt in 15 Minuten administrativen Aufwand sowie 30 Minuten Sprachtraining. 

An gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Bremen findet kein Unterricht statt, der Unterricht wird
nachgeholt. In den für das Bundesland Bremen festgelegten Ferien findet kein Unterricht statt. 

§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bremen. 
Ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Verträgen dieser Sprachschule ist Bremen, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 

§ 7 Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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